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Landesmedienservice Burgenland

Wohnkostendeckel des Burgenlands mit 1. April in Kraft


24.03.2023
Mieten im Bereich der gemeinnützigen Bauvereinigungen werden rückwirkend auf Niveau von Dezember 2022 für zwei Jahre eingefroren – Rund 13.000 Mieter profitieren von Entlastung
Am 1. April tritt der burgenländische Wohnkostendeckel in Kraft. Mit diesem Tag werden die Mieten im Bereich der gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) rückwirkend auf dem Niveau von Dezember 2022 für zwei Jahre eingefroren, um mit variablen Krediten verbundene Preissteigerungen aufzufangen. Das Land gewährt dazu nicht rückzahlbare Zinszuschüsse an die burgenländischen gemeinnützigen Wohnbauträger. Diese beteiligen sich an dieser Entlastung durch den Verzicht auf weitere Mieterhöhungen, die sich aufgrund zusätzlicher Zinsanstiege ergeben hätten. Das Land wird außerdem Annuitätensprünge bei der Wohnbauförderung 2023/24 aussetzen. „Während die Bundesregierung wochenlang ein unwürdiges Schauspiel auf dem Rücken der Bevölkerung abliefert, die Regierungsparteien sich bei der Mietpreisbremse gegenseitig ausbremsen und letztlich die Menschen mit einer Einmalzahlung abspeisen, machen wir gemeinsam mit den burgenländischen GBV Nägel mit Köpfen und entlasten die Burgenländerinnen und Burgenländer nachhaltig. Insgesamt profitieren rund 13.000 Bürger von dieser Maßnahme. Wir erledigen die Hausaufgaben des Bundes und setzen jetzt wirksame Maßnahmen gegen die Teuerung“, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Die Mieterinnen und Mieter der gemeinnützigen Wohnbauträger werden dieser Tage schriftlich über die Neuberechnung der monatlichen Vorschreibung informiert. 
 
Für Wohnbaulandesrat Heinrich Dorner ist das zwischen Land und Wohnbaugenossenschaften ausgearbeitete Modell ein „Musterbeispiel für den burgenländischen Weg“. Dorner: „Wir haben in sehr konstruktiven Gesprächen eine Lösung erzielt, bei der alle Beteiligten ein Ziel verfolgt haben: Die Wohnkosten einzudämmen und jene, die am stärksten von enormen Preissteigerungen in verschiedenen Lebensbereichen betroffen sind, in schwierigen Zeiten zu unterstützen. Mit dieser raschen und unbürokratischen Hilfe haben wir auch österreichweit Vorbildwirkung.“ 
 
OSG-Chef Alfred Kollar, Landesgruppenobmann der Gemeinnützigen Bauvereinigungen: „Es freut mich, dass wir gemeinsam mit dem Land Burgenland ein zielgerichtetes Entlastungspaket für unsere betroffenen Bestandsmieter schnüren konnten. Ich möchte mich beim Land Burgenland und bei den burgenländischen Gemeinnützigen für die gute Zusammenarbeit, die hohe Flexibilität und den tollen Einsatz herzlich bedanken. “ 
 
 
Die Maßnahmen des burgenländischen Wohnkostendeckels im Detail: 
 
·    Das Land Burgenland übernimmt durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zinszuschüsse die Mehrkosten aufgrund der Zinssteigerungen, die der ursprünglichen Mietkalkulation 2023 zugrunde lagen. Die Genossenschaften können damit auf geplante Mieterhöhungen verzichten und die Mieten auf dem Niveau Dezember 2022 halten. Das Gesamtvolumen der Unterstützung beläuft sich für die Jahre 2023 und 2024 auf voraussichtlich 20 Mio. Euro. 
·    Die burgenländischen Genossenschaften setzen im Falle weiterer Zinssteigerungen, nötigenfalls Eigenmittel zur Stabilisierung ein, um die Mieten auf dem Niveau Dezember 2022 zu halten. Wirksam wird diese Maßnahme für alle von Zinssteigerungen betroffenen Mietwohnungen der Genossenschaften. Das Unterstützungsvolumen für 2024 hängt von der Entwicklung des Finanzmarktes ab. 
·    Zudem werden seitens des Landes Burgenland alle Annuitätensprünge im Bereich der Wohnbauförderdarlehen, die im Zeitraum Jänner 2023 bis Dezember 2024 erfolgen, ausgesetzt. Konkret verzichtet das Land Burgenland damit auf 7,6 Mio. Euro. Jene Kunden, die 2023 bis 1. April Steigerungen bezahlt haben bzw. eine Vorschreibung erhalten haben, bekommen die bezahlten Steigerungsbeträge von Amts wegen im 1. Halbjahr 2023 zurücküberwiesen. 

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