

Am 1. Juli startet die verpflichtende gemeinnützige Tätigkeit für Asylwerberinnen und Asylwerber im Burgenland. Mit dem neuen „Modell Burgenland“ erhalten Asylwerberinnen und Asylwerber eine geregelte Tagesstruktur und die Möglichkeit, sich aktiv in das Gemeinwesen einzubringen. „Im Burgenland reden wir nicht über Integration, wir gestalten sie. Und das ist auch notwendig, weil vor allem die ÖVP in diesem Bereich seit 24 Jahren versagt hat. Wir handeln jetzt und zeigen: Wer sich einbringt, stärkt nicht nur sich selbst, sondern die ganze Gemeinschaft. Die Einführung gemeinnütziger Tätigkeiten im Asylverfahren ist ein weiterer Bestandteil des konsequent verfolgten Asyl- und Migrationskurses des Burgenlands unter Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Die gesellschaftliche Teilhabe wird nicht dem Zufall überlassen, sondern gezielt gesteuert – mit verbindlichen Regeln und einem Fokus auf gesellschaftliche Fairness“, so SPÖ-Klubobmann Roland Fürst. Für die zuständige Landesrätin Daniela Winkler ist eines klar: „Migration muss finanziell und gesellschaftlich tragbar sein. Das ist nicht nur eine Frage der Systemlogik, sondern vor allem der Gerechtigkeit gegenüber der Bevölkerung. Mit dem Landtagsbeschluss von Dezember 2024 wurde die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Wer ohne triftigen Grund wiederholt die Mitwirkung verweigert, muss mit einer Einschränkung der Grundversorgungsleistungen rechnen. Denn wer dauerhaft Leistungen aus der öffentlichen Hand erhält, muss zur gesellschaftlichen Mitverantwortung beitragen – das ist zumutbar und darf erwartet werden“, so Winkler und stellt dazu fest: „Das Modell Burgenland ist gelebte Integrationspolitik mit Augenmaß und Verantwortung. Es ist kein Schlagwort, sondern ein konkretes Werkzeug – gebaut auf klaren Regeln, europarechtlicher Grundlage und einem zutiefst menschlichen Zugang.“
Burgenland bleibt auf Kurs
Das Burgenland setzt mit der gemeinnützigen Tätigkeit von Asylwerbern stringent die Forderungen des SPÖ-Positionspapiers von Jänner 2024 um. Schon damals hatte Landeshauptmann Doskozil eine Obergrenze von 10.000 Asylanträgen österreichweit gefordert, die schlussendlich mit mehr als 25.000 weit übertroffen wurde. „Und 2025 geht es in dieser Tonart weiter. Bis Mai waren es bereits 7.500 Anträge, bis Jahresende werden rund 18.000 Anträge erwartet, das sind auch heuer deutlich mehr als unsere Forderung von 10.000. Wir haben im Burgenland eine Asyl-Obergrenze von jährlich bis zu 330 Asylberechtigten umgesetzt. Diese stellt im Falle von vermehrten Flüchtlingsbewegungen ein wesentliches Sicherheitsnetz dar. Die Obergrenze ist richtig und wichtig. Trotz des momentanen Rückgangs bei Asylanträgen liegen wir noch immer im oberen Drittel der EU. Im Gegensatz dazu steigen die Asylanträge in Italien rasant. Das lässt eine Verschiebung der Schlepperrouten vermuten. Und aufgrund der globalen Konfliktherde ist auch damit zu rechnen, dass die Anträge in Österreich wieder steigen werden. Deswegen müssen wir klare Rahmenbedingungen für den Krisenfall schaffen, um die Funktionsfähigkeit unserer sozialen Systeme zu schützen“, so Fürst, der auch eine Beschleunigung der Asylverfahren fordert: „Es kann nicht sein, dass die Asylverfahren immer noch so lange dauern. Hier muss sich rasch etwas ändern und gegebenenfalls auch das Personal aufgestockt werden. Ebenso verhält es sich mit den Rückführungsabkommen. Es tut sich diesbezüglich viel zu wenig. Die Zeiten der Showpolitik sind vorbei. Der ÖVP-Innenminister muss jetzt Nägel mit Köpfen machen und vor allem kriminelle Asylwerber sofort in ihre Heimatländer zurückschicken. Wer Teil unserer Gesellschaft sein will, muss sich auch an unsere Gesetze und Werte halten und bereit sein, Verantwortung zu übernehmen.“
Umsetzung „Modell Burgenland“
Derzeit befinden sich rund 130 Personen im erwerbsfähigen Alter in der Grundversorgung. Eine erste Bedarfserhebung in den Gemeinden hat gezeigt, dass die Bereitschaft zur Zusammenarbeit hoch ist. Darüber hinaus bestehen weitere Einsatzmöglichkeiten in nachgelagerten Organisationen. Den Asylwerbern wird ein Anerkennungsbetrag von 1,60 Euro pro Stunde, in Anlehnung an den Bund, ausbezahlt. „Die Zuteilung der Personen in der Grundversorgung zu konkreten Tätigkeitsfeldern geschieht abgestimmt und transparent. Dabei achten wir darauf, dass die Interessen und Möglichkeiten auf beiden Seiten – bei den Einsatzstellen und bei den Asylwerberinnen und Asylwerbern – berücksichtigt werden“, so Landesrätin Winkler.
Einsatzbereiche
Asylwerber sollen dort eingesetzt werden, wo sie gebraucht werden. „Es geht nicht um symbolische Beschäftigung, sondern um echte, alltagstaugliche Aufgaben. Die Einsatzbereiche sind vielfältig, niederschwellig und nah an der Lebensrealität der Gemeinden“, so Winkler.
„Jede dieser Tätigkeiten trägt zum Funktionieren unserer Gesellschaft bei, schafft Begegnung, baut Barrieren ab – und zeigt: Integration wird nicht verordnet, sondern vor Ort gelebt“, ist sich die zuständige Landesrätin sicher.
Vorteile auf beiden Seiten
Auch für die Gemeinden und das Land ist das Modell ein Gewinn. Die Unterstützung durch Asylwerberinnen und Asylwerber bei alltäglichen Aufgaben entlastet kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – insbesondere in Bereichen mit Personalengpässen. „Hier verändert der sichtbare Einsatz die Wahrnehmung, sprich aus anonymen Leistungsempfängern werden engagierte Mitgestalter des Gemeinwesens. Durch den persönlichen Kontakt entsteht Dialog. Vorurteile schwinden, Integration wird erlebbar“, so Winkler und meint weiter: „Die geregelte Tagesstruktur bringt für die Asylwerber Halt und Sinn in einer Phase der Unsicherheit. Durch regelmäßige Mitwirkung entstehen soziale Kontakte, Vertrauen wächst, Teilhabe wird möglich. Wer sich engagiert, wird wahrgenommen: Gemeinnütziges Mitwirken wird von vielen Gemeinden anerkannt und geschätzt – das stärkt das Selbstwertgefühl.“
Drei zentrale Prinzipien der Rechtskonformität
Die Tätigkeiten sind niederschwellig, gemeinwohlorientiert und sozial eingebettet. Es handelt sich um Aufgaben, die dem Alltag entsprechen – wie Grünraumpflege, Unterstützungsdienste oder Hilfe bei Veranstaltungen. Und: Es wird Rücksicht auf Betreuungspflichten, gesundheitliche Einschränkungen und persönliche Belastungen genommen. Das ist Zumutbarkeit mit Augenmaß.
Es gibt keine automatische Streichung der Leistungen. Erst, wenn jemand wiederholt und ohne triftigen Grund die Mitwirkung verweigert, greift ein gestuftes Verfahren – mit Prüfung im Einzelfall und klar dokumentierter Entscheidungsgrundlage. Damit werden die Maßstäbe der EU-Aufnahmerichtlinie und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erfüllt, der klarstellt, dass das Existenzminimum gesichert sein muss.
Garantiert wird, dass die Grundversorgung im rechtlichen Kern – das heißt: Unterkunft, Verpflegung und medizinische Basisversorgung – zu jedem Zeitpunkt sichergestellt bleibt. Es geht nicht um Sanktionen auf das Lebensnotwendige, sondern um eine gerechte Erwartung an Mitwirkung. Wer Hilfe braucht, bekommt sie – aber auch mit der Bereitschaft, sich einzubringen.