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Gehälterstreit in Ollersdorf: ÖVP-Strobl in der Zwickmühle

30.01.2026

Was stimmt denn nun, Bernd? Strobl erklärte öffentlich zunächst, er habe Geld an die Gemeinde überwiesen und die Gehälter seien über das Gemeindekonto ausbezahlt worden – mittlerweile ist klar, dass Überweisungen direkt von einem seiner Privatkonten erfolgt sind. Das wirft massive Fragen auf: von Gemeindeordnung über Vier-Augen-Prinzip bis hin zu Datenschutz. Transparenz sieht anders aus.

Was stimmt denn nun, Bernd? Strobl erklärte öffentlich zunächst, er habe Geld an die Gemeinde überwiesen und die Gehälter seien über das Gemeindekonto ausbezahlt worden – mittlerweile ist klar, dass Überweisungen direkt von einem seiner Privatkonten erfolgt sind. Das wirft massive Fragen auf: von Gemeindeordnung über Vier-Augen-Prinzip bis hin zu Datenschutz. Transparenz sieht anders aus.

SPÖ-Landesgeschäftsführer Friedrich Radlspäck übt scharfe Kritik am Vorgehen von ÖVP-Bürgermeister und Klubobmann Bernd Strobl in Ollersdorf. „Strobl hat versucht, mit einem konstruierten Narrativ von seinem eigenen Versagen abzulenken. Dieses Manöver ist gescheitert. Übrig bleiben nach seinen Eskapaden bewusste Märchen und Falschaussagen gegenüber der Öffentlichkeit, die sich anhand der Presse manifestieren lassen“, so Radlspäck.

Bereits die Anberaumung der gescheiterten Budgetsitzung in der Urlaubszeit zwischen Weihnachten und Silvester sei rechtlich problematisch gewesen. Laut § 36 Abs. 6 der burgenländischen Gemeindeordnung müsse ein Sitzungstermin so festgelegt werden, dass möglichst allen Mandatarinnen und Mandataren die Teilnahme ermöglicht werde. Das Anberaumen einer Sitzung zu „Unzeiten“ sei laut Gesetz nur bei Einstimmigkeit unter den Gemeindemandataren möglich. „Wer Sitzungen gezielt in Urlaubszeiten ansetzt, handelt gegen den Geist und den Wortlaut der Gemeindeordnung“, betont Radlspäck.

Auch Strobls Behauptung, die SPÖ trage die Verantwortung für nicht ausbezahlte Gehälter, sei unhaltbar. Die Gemeindeordnung sehe ausdrücklich vor, dass der Bürgermeister im ersten Quartal auch ohne beschlossenen Voranschlag notwendige Ausgaben tätigen dürfe (§ 69 Abs. 2 Bgld. GemO). Zudem könne zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit ein Kassenkredit aufgenommen werden (§ 74 Bgld. GemO). „Das Gesetz gibt dem Bürgermeister alle Instrumente in die Hand. Strobl hat sie bloß nicht genutzt“, so Radlspäck.

Stattdessen habe Strobl später Gehälter direkt von seinem privaten Konto an Gemeindebedienstete überwiesen. Dieses Vorgehen verstoße wahrscheinlich gegen § 76 Abs. 2 der Gemeindeordnung, wonach Bürgermeister keine Zahlungen für die Gemeindekasse durchführen dürfen, sowie gegen die Vorgaben der Gemeindehaushaltsordnung zum Vier-Augen-Prinzip. Zusätzlich werfe der Zugriff auf Bank- und Sozialversicherungsdaten der Mitarbeiter durch die Privatperson Strobl massive datenschutzrechtliche Fragen nach DSGVO und Datenschutzgesetz auf.

Besonders schwer wiege, dass Strobl öffentlich erklärt habe, er habe zunächst Geld an die Gemeinde überwiesen und die Gehälter seien anschließend über das Gemeindekonto ausbezahlt worden. „Mittlerweile ist klar, dass die Überweisungen direkt von einem seiner Privatkonten erfolgten, von ihm selbst. Das ist keine Ungenauigkeit, sondern ein Märchen gegenüber der Öffentlichkeit gewesen“, kritisiert Radlspäck.

„Währenddessen hat Strobl die Sitzung für die demokratische Entscheidungsfindung zum Budget – die wohlgemerkt mit den Gehaltsauszahlungen eben überhaupt nichts zu tun hat – bis in den Februar verschleppt, um sein gescheitertes Narrativ künstlich aufrechtzuerhalten“, so Radlspäck.

Brisant sei auch, dass die zuständige Gemeindeabteilung des Landes Strobl bereits vorab über den rechtlichen Rahmen informiert habe. Zudem sei Strobl selbst jahrelang Amtmann gewesen. „Er wusste genau, was rechtlich zulässig ist. Mit seiner Agitation hat er sich trotzdem darüber hinweggesetzt. Dieses Verhalten ist nicht nur eines Bürgermeisters unwürdig, sondern müsste meiner Meinung nach auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen“, so Radlspäck abschließend.

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