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Doskozil zu Urteil Commerzialbank: „Rechtsansicht des Landes von unabhängigem Gericht vollinhaltlich bestätigt“


Eisenstadt, 23.08.2021
Urteil bestätigt, dass das Land Burgenland keinerlei Verschulden an der Commerzialbank-Pleite trifft – das Land ist damit auch nicht haftbar. Landeshauptmann Doskozil zeigt sich zufrieden und verlangt lückenlose Aufklärung auf Bundesebene: „Es muss nun rasch geklärt werden, ob ein Kontrollversagen der Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht vorliegt.“
 
Nach dem heute bekanntgewordenen Urteil des Landesgerichts Eisenstadt zeigt sich Landeshauptmann Hans Peter Doskozil zufrieden: „Wie bereits zuvor der Untersuchungsausschuss, bestätigt nun auch ein unabhängiges Gericht, dass das Land Burgenland kein Verschulden an der Commerzialbank-Pleite hat“. 
 
Für das Burgenland bedeutet das konkret, dass das Land keinerlei Haftungsverpflichtung trifft. „Das Urteil bestätigt abermals, dass es sich hier um einen Kriminalfall handelt und ein etwaiges Kontrollversagen beim Bund zu suchen ist.“ Nun müsse es oberstes Ziel der Gerichte sein, aufzuklären, ob Finanzmarktaufsicht und Nationalbank ihren Aufgaben als Kontrollinstanz ausreichend nachgekommen seien. 
 
„Die Ergebnisse des Gerichtes und des Untersuchungsausschusses untermauern auch unser Bestreben, eine Amtshaftungsklage gegen den Bund einzubringen. Wir wollen damit die Geschädigten unterstützen – sie haben sich Gerechtigkeit verdient“, so der Landeshauptmann abschließend. 

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