Wärmepreisdeckel

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Der Wärmepreisdeckel ist eine Förderung des Landes Burgenland für Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. 

 

Haben Sie Fragen zum Wärmepreisdeckel? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst. 

Sie können den Wärmepreisdeckel entweder online mit ID Austria oder auf Ihrem Gemeindeamt beantragen. Weitere Informationen unter https://www.burgenland.at/themen/soziales/sozial-und-klimafonds/waermepreisdeckel/

Der Wärmepreisdeckel gilt für alle Energieanbieter und alle Heizarten. Für die Berechnung der Förderungen müssen Sie Unterlagen über das Jahreseinkommen Ihres Haushalts von 2023 und die laufenden Heizkosten für 2024 vorlegen.

Sinnvoll ist daher eine Beantragung erst dann, wenn Sie alle Unterlagen beisammen haben. 

Die maximale Förderhöhe beträgt 2.000 Euro. Für die Förderung entscheidend ist die Höhe des Nettohaushaltseinkommens für das Jahr 2023. Konkret werden die Wärmekosten so gedeckelt, dass sie einen gewissen Prozentsatz des jeweiligen Haushaltsnettoeinkommen für das Jahr 2023 nicht übersteigen dürfen. 

Das Haushaltsnettoeinkommen für das Jahr 2023 darf 63.000 Euro (netto) nicht übersteigen. 

Für die Berechnung der Förderungen müssen Sie Unterlagen über das Jahresnettoeinkommen Ihres Haushalts und die laufenden Heizkosten vorlegen. Ohne diese Unterlagen kann die Förderung nicht berechnet werden.

Haushaltsnettoeinkommen für das Jahr 2023 
Dazu müssen die Einkommen aller Personen im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten zusammengezählt werden. Bezieht eine Person mehrere Einkünfte (z.B. Pension und Witwenpension), so sind diese ebenfalls als Einkommen zu berücksichtigen.

Insbesondere folgende Unterlagen eignen sich zum Nachweis des Jahreseinkommens:

➡️ Jahreslohnzettel des Jahres 2023 

➡️ Letzter erlassener Einkommensteuerbescheid (alle Seiten)

➡️ Mitteilungen über den Pensionsbezug, Bezugsnachweis für Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld und anderer Leistungen

Heizkosten des Haushalts für 2024 
Sie müssen die Heizkosten ihres Haushalts für das Jahr 2024, also die Vorschreibung, angeben und nachweisen. 

Folgende Unterlagen über ihre Heizkosten für das Jahr 2024 eignen sich zum Nachweis:

➡️ Rechnungen über die Lieferung von Heizstoffen 

➡️ Bei Energiebezugsverträgen die Mitteilung über Vorschreibungen für das Jahr 2024 

➡️ Bei Mietverhältnissen (u.a. Genossenschaftswohnungen, Mietshaus) die Betriebskostenvorschreibungen, in denen die Heizkosten ersichtlich sind

➡️ Unterlagen zum bisherigen Jahresverbrauch des Haushalts

Der Wärmepreisdeckel kann bis Ende des Jahres 2024 beantragt werden. Sie haben also ausreichend Zeit, um die notwendigen Unterlagen zu sammeln und die Antragstellung durchzuführen. Sinnvoll ist eine Beantragung erst dann, wenn Sie alle Unterlagen beisammen haben. 

Unter der Hotline 057 600 1060 erhalten Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr weiterführende Informationen. Anfragen können auch per Mail an post.a9-skf@bgld.gv.at gerichtet werden.