FAQ zur Gemeinderatswahl 2022

Alle Gemeinden im Burgenland wählen ihren Gemeinderat und ihre Bürgermeisterin bzw. ihren Bürgermeister. Der Gemeinderat agiert auf Gemeindeebene und kann mit dem Parlament verglichen wird. Am Wahltag stehen zwei Stimmzettel zur Verfügung – einmal für die Wahl des Gemeinderates und einmal für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters. 

Der vorgezogene Wahltermin, der neun Tage vor dem Hauptwahltag liegen muss, fand am 23. September 2022 statt. Der reguläre Wahltag ist der 2. Oktober 2022. Mögliche Stichwahlen folgen am 23. Oktober 2022, wenn in einer Gemeinde noch kein endgültiges Ergebnis vorliegt. 

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Stichtag, dem 5. Juli 2022,

  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. Angehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind, 
  • ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in einer burgenländischen Gemeinde haben,
  • in der Gemeindewählerevidenz namentlich aufscheinen sowie 
  • das 16. Lebensjahr am Wahltag (2. Oktober 2022) vollendet haben. 

Jede Person kann in dem für sie zugeteilten Wahlsprengel in der Heimatgemeinde persönlich und geheim wählen gehen. Eine Wahlverständigungskarte, die Informationen über das Wahllokal und die Wahlzeit beinhaltet, wird ca. zwei Wochen vor der Wahl per Post an die wahlberechtigte Person zugestellt. 

Ja, das ist möglich. Dafür können Sie ab 5. Juli 2022 bei Ihrer Gemeinde eine Wahlkarte beantragen. Die Briefwahlkarte muss bis spätestens 30. September 2022 um 14 Uhr wieder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einlangen, um gewertet zu werden. Eine Übermittlung kann durch die Post oder auch durch Abgabe – sei es persönlich oder durch einen Botendienst – erfolgen. Darüber hinaus können Sie die verschlossene und ausgefüllte Briefwahlkarte auch am Wahltag in ihrem Wahllokal, in dem Sie im Wählerverzeichnis  eingetragen sind, abgeben.

Personen, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands ihr Wahllokal am Wahltag nicht besuchen können und eine Wahlkarte beantragt haben, können gleichzeitig auch den Besuch der Sonderwahlbehörde („fliegende Wahlbehörde“) bei ihrer Wohnsitzbehörde beantragen. Diese Wahlbehörde kommt am Wahltag zu Ihnen nachhause. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in Ihrer Gemeinde.


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