Mag.a (FH) Daniela Winkler


Landesrätin

E-Mail: daniela.winkler@bgld.gv.at
Telefon: 02682 600 2120
Motto: Ich bin kein Streithansl, ich arbeite lösungsorientiert!

Politisches Anliegen:

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist mir ein großes Anliegen. In diesen Bereichen wurde im Burgenland schon viel gemacht, aber es gibt hier trotzdem noch sehr viel zu tun. Nachdem ich selbst 2-fache Mama bin, weiß ich, wo die Probleme oder Sorgen der Eltern liegen und wo es noch hakt. Kinder und Beruf, in welcher Sparte auch immer, dürfen keinen Widerspruch darstellen. Wenn die Rahmenbedingungen angepasst und festgelegt werden, so steht einer Karriere von Müttern nichts im Wege. Ich persönlich habe meine Grenzen zwischen Beruf und Familie klar abgesteckt. Zum einen bedarf es dazu der Unterstützung in der eigenen Familie und zum anderen müssen die betrieblichen oder beruflichen Voraussetzungen dies ermöglichen. Meine persönliche Lebens- und Berufserfahrung werden mir mit Sicherheit zugutekommen genauso meine Arbeit als Gemeinderätin und meine Erfahrungen aus meiner Zeit bei den Kinderfreunden.

Zuständig in der Landesregierung für
  • Schulwesen und äußere Organisation (Aufbau, Organisationsform, Errichtung, Auflassung, Sprengel, Klassenschülerzahlen und Unterrichtszeit) der allgemeinbildenden Pflichtschulen und der Berufsschulen;
  • Angelegenheiten der Bildung und der Bildungsdirektion;
  • Äußere Organisation der öffentlichen Schülerheime, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler von Pflichtschulen bestimmt sind; Dienstpostenplan der Lehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen;
  • Erhaltung der allgemeinbildenden Pflichtschulen; Verwaltung der Landessonderschulen, der Privatschulen des Landes sowie der angeschlossenen Schülerheime;
  • Äußere Organisation der Schülerheime der Landesberufsschulen; Dienstpostenplan der Lehrer für Berufsschulen; Verwaltung der Landesberufsschulen;
  • Angelegenheiten des Dienstrechts der Lehrer für öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen und für öffentliche Berufsschulen sowie die Behördenzuständigkeit zur Ausübung der Diensthoheit, soweit nicht andere Behörden auf Grund der gemäß Art. 14 Abs. 4 lit. a B-VG ergehenden Gesetze damit betraut sind;
  • Kindergärten, Kinderkrippen, Tagesheimstätten und Horte, einschließlich der fachlichen Anstellungserfordernisse sowie der Angelegenheiten des Dienst- und Besoldungsrechts der vom Land, den Gemeinden oder Gemeindeverbänden angestellten Kindergärtner, Erzieher an Horten und an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler von Pflichtschulen bestimmt sind;
  • Zweckzuschüsse zu den Pflichtschulbauten der Gemeinden;
  • Förderung des Volks- und Erwachsenenbildungswesens; Studienförderung mit Ausnahme für die Studierenden des Studiums aller Kunstrichtungen;
  • Fachhochschulen;
  • Kinder- und Jugendförderung; Jugendschutz;
  • Familienpolitische Angelegenheiten, insbesondere Familienberatung, Familienservice, Familienförderung sowie Angelegenheiten der Tagesmütter;
  • Mitgliedschaft und Verwaltung von Vereinen, deren Tätigkeitsfelder im Zuständigkeitsbereich der Landesrätin liegen;
Team Winkler
  • Franz Josef Steiner / Bürloleiter
  • Gerald Pangl / Pressesprecher
  • Christoph Novak, MA / Referent
  • Mag. Stefan Wallentich / Referent
  • Andreas Tschida / Referent
  • Karina Grath / Sachbearbeiterin
  • Dagmar Schlager / Sachbearbeiterin
  • Günter Frank / Chauffeur
  • Helmut Thury / Chauffeur
Kontaktmöglichkeit:

Persönlich: Wenn Sie Ihr Anliegen mit mir persönlich besprechen möchten, dann wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung an mein Büro,

Tel. 02682 / 600 - 2120

Schriftlich: Noch schneller und einfacher geht es, wenn Sie mir Ihr Anliegen schriftlich mitteilen. Anschrift: Landesrätin Daniela Winkler, Landhaus, Europaplatz 1, 7001 Eisenstadt

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